PKW
Neu: Unser Fahrsimulator!
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Führerscheinklasse BF 17/ B
Einschluss AM, L , Mindestalter: 17/18
Das "Begleitende Fahren mit 17" (BF17), kann bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t
Der Begleiter für BF17:
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss seine Fahrerlaubnis seit mind. fünf Jahren besitzen
- darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltgetriebe:
Es dürfen Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.
Ausbildung und Prüfung mit Automatikgetriebe - Schlüsselzahl 78:
Es dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetriebe gefahren werden.
Neue Automatik-Regelung ab 1.4.2021 – Schlüsselzahl 197:
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung.
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
Erweiterung von B197 auf BE, C1, C, D1, D:
- Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
- Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte "Schaltprüfung" zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird.
Mitführen von Anhängern:
- alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhängern mit mehr als 750 kg zG ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt
- B96: Schlüsselzahl 96 - bei mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg zG ist eine Zusatzausbildung nötig, ohne praktische Prüfung
Führerscheinklasse BE
Vorbesitz Klasse BF 17 / B, ab 17/18 Jahre
Der Anhänger darf bis 3.500 kg zG haben
Bei Anhänger über 3.500 kg zG ist der Führerschein Klasse C1 E nötig
keine Theorieprüfung nötig
B 196
Schlüsselzahl 196
Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 ccm, Nennleistung 11 kw, Leistungsgewicht max. 0,1kw/kg, Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kw/kg).
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren.
Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland.