Zweirad
Motorrad-Klassen im Überblick
Unsere Ausbildungsfahrzeuge wechseln ständig. Darum zeigen wir hier nur eine Auswahl.
Motorrad-Klasse A2
Einschluss: AM und A1, ab 18 Jahre
Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht mind. 5kg/kW
Zur Info (gilt auch für A beschränkt Führerscheine):
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ( Achtung: gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4) nur praktische Prüfung Pflicht – keine Theorieprüfung nötig!
Motorrad-Klasse A1
Einschluss: AM, ab 16 Jahre
Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum und Motorleistung max. 11 kW und Leistungsgewicht mind. 10 kg/kW
Zur Info: Gilt auch für alle alte A1 – Führerscheine (vor 19.1.2013) und für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4, die 80 km/h - Regelung entfällt damit.
B 196
Schlüsselzahl 196
Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 ccm, Nennleistung 11 kw, Leistungsgewicht max. 0,1kw/kg, Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kw/kg).
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren.
Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland.
Motorrad-Klasse AM
ab 15 Jahre
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf.
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.