LKW - Klasse C1

ab 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger zG max. 750 kg). Theoretische und praktische Prüfung.

LKW - Klasse C1E

ab 18 Jahre, Vorbesitz Klasse C1. Einschluss: BE. Fahrzeugkombinationen bis zG max. 12 t. Nur praktische Prüfung.

LKW - Klasse C

Einschluss: C1, ab 21 Jahre, Vorbesitz Klasse B. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger zG max. 750 kg). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Theoretische und praktische Prüfung. Ausnahmen Mindestalter 18 Jahre: z.B. bei Berufskraftfahrerausbildung oder Einsatzfahrzeugen.

LKW - Klasse CE

ab 21 Jahre, Vorbesitz Klasse C. Einschluss: BE, C1E, T. Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zG. Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre. Theoretische und praktische Prüfung. Ausnahmen Mindestalter 18 Jahre: z.B. bei Berufskraftfahrerausbildung oder Einsatzfahrzeugen.

Weiterbildung

Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz für gewerbliche Fahrer ab 3,5 t: aktuelle Termine auf unserer Startseite.