Hauptstraße 54-56, 74889 Sinsheim
Einschluss: AM, A1 und A2. Zweiräder (ab 24 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, Dreiräder (ab 21 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 kein Mindestalter und keine Theorieprüfung, nur praktische Prüfung.
Einschluss: AM und A1, ab 18 Jahre. Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht mind. 5kg/kW
Zur Info (gilt auch für A beschränkt Führerscheine): Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ( Achtung: gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4) nur praktische Prüfung Pflicht – keine Theorieprüfung nötig!
Einschluss: AM, ab 16 Jahre. Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum und Motorleistung max. 11 kW und Leistungsgewicht mind. 10 kg/kW
Zur Info: Gilt auch für alle alte A1 – Führerscheine (vor 19.1.2013) und für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4, die 80 km/h - Regelung entfällt damit.
Schlüsselzahl 196. Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 ccm, Nennleistung 11 kw, Leistungsgewicht max. 0,1kw/kg, Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kw/kg). Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren. Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland. Keine Prüfung erforderlich.
ab 15 Jahre. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf.
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.
ab 15 Jahre. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.