Führerscheinklasse BF 17/ B

Einschluss AM, L , Mindestalter: 17/18

Das "Begleitende Fahren mit 17" (BF17), kann bereits 6 Monate vor dem 17. Geburtstag begonnen werden.

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis 3,5 t

Der Begleiter für BF17:

muss mindestens 30 Jahre alt sein
muss seine Fahrerlaubnis seit mind. fünf Jahren besitzen
darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben

Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltgetriebe:

Es dürfen Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.

Ausbildung und Prüfung mit Automatikgetriebe - Schlüsselzahl 78:

Es dürfen grundsätzlich nur Fahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetriebe gefahren werden.

Schlüsselzahl 197:

Wird die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung entfallen, wenn in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.

Mitführen von Anhängern:

alle Anhänger bis 750 kg zG
bei Anhängern mit mehr als 750 kg zG ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt
B96: Schlüsselzahl  96 - bei mehr als 3.500 kg bis 4.250 kg zG ist eine Zusatzausbildung nötig, ohne praktische Prüfung

Führerscheinklasse BE

Vorbesitz Klasse BF 17 / B, ab 17/18 Jahre. Der Anhänger darf  bis 3.500 kg zG haben. Bei Anhänger über 3.500 kg zG ist der Führerschein Klasse C1 E nötig. Keine Theorieprüfung nötig.

Neu: Unser Fahrsimulator!

Diese Inhalte aus unseren realen Fahrstunden lernen Sie bereits im Simulator kennen! Steigen Sie top vorbereitet ins Auto und fühlen Sie sich sicher, wenn es auf die Straße geht!